Anwalt für Fotorecht und Bildrecht
Kompetente Beratung in Hamburg, Berlin und deutschlandweit
Ich bin Gründungspartner der Kanzlei Westermann & Scholl Rechtsanwälte. Seit über 15 Jahren berate und vertrete ich Fotografen und deren Agenturen im Urheberrecht und dort vornehmlich im Foto- und Bildrecht.
Das Fotorecht und Bildrecht ist ein hochspezialisierter Teil des Urheberrechts, der im digitalen Zeitalter ständig an Bedeutung gewinnt. Fragen zu Lizenzverträgen, Model- und Property-Releases, Abmahnungen, Bildnutzungen in sozialen Medien oder Persönlichkeitsrechten gehören zu meinem täglichen Geschäft.
Mein Ziel: Ihnen rechtliche Klarheit und Sicherheit zu verschaffen – mit praxisnahen Lösungen, die Ihre Interessen schützen.
Meine Leistungen im Fotorecht und Bildrecht
Als seit vielen Jahren ganz überwiegend im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt biete ich umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Foto- und Bildrechts. Dazu gehören insbesondere:
1. Vertragsgestaltung & Lizenzrecht
- Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen
- Model-Releases (Einwilligung der abgebildeten Person)
- Property-Releases (Einwilligung für Gebäude, Kunstwerke oder Marken im Bild)
- Verträge für Time-for-Print-Shootings, Hochzeitsfotografie oder kommerzielle Auftragsfotografie
2. Durchsetzung und Verteidigung von Fotorechten
- Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung
- Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche
- Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche
3. Persönlichkeitsrechte & Recht am eigenen Bild
- Beratung bei der Veröffentlichung von Personenfotos
- Schutz vor unbefugter Nutzung in sozialen Netzwerken
- Durchsetzung des Rechts auf Löschung
4. Verwertungsgesellschaften & Vergütungen
- Unterstützung bei Anfragen und Verfahren mit VG Bild-Kunst, GEMA, GVL und anderen
- Beratung zu Nutzungsrechten und Tantiemen
Westermann & Scholl Rechtsanwälte
Tom Wetsermann
Fon: 040 / 819 823 42
Mail: [email protected]
Was umfasst das Fotorecht und Bildrecht?
Das Fotorecht und Bildrecht regelt im Wesentlichen zwei Bereiche:
1. Rechte des Urhebers / der Fotografin
- Wer hat die Rechte am Foto?
- Welche Nutzung ist erlaubt?
- Wie können die Rechte durchgesetzt werden?
2. Rechte der abgebildeten Personen / Dritter
- Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG)
- Einwilligungen durch Model-Releases
- Schutz vor unberechtigter Veröffentlichung oder Werbung
Ein häufiger Irrtum: Nur weil ein Bild im Internet frei zugänglich ist, heißt das nicht, dass es auch frei verwendet werden darf. Genau hier entstehen oft Abmahnungen und teure Rechtsstreitigkeiten.
Praktische Beispiele aus der Beratung und FAQ
- Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung: Ich vertrete regelmäßig Mandanten, deren Bilder lizenzwidrig genutzt werden und setzte dabei Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durch
- Model-Release fehlt: Ein Fotograf möchte seine Bilder kommerziell nutzen, hat aber keine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Person. Ich helfe, rechtssichere Verträge zu gestalten.
- Unternehmen & Stockfotos: Firmen greifen auf vermeintlich „freie“ Bilder zurück. Ich prüfe, ob die Lizenzen tatsächlich ausreichend sind – und schütze so vor Abmahnungen.
- Darf ich Bilder aus dem Internet einfach verwenden?
Nein. Auch frei zugängliche Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Ohne Lizenz oder Einwilligung drohen Abmahnungen.
- Was kostet ein Lizenzvertrag für ein Foto?
Das hängt vom Verwendungszweck, der Reichweite und der Dauer ab. Ich erstelle für Sie maßgeschneiderte Verträge, die Ihre Interessen absichern.
- Was passiert, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Bleiben Sie ruhig und unterschreiben Sie nichts vorschnell. Ich prüfe, ob die Abmahnung berechtigt ist und entwickle eine Strategie zur Abwehr oder Reduzierung der Forderung.
- Was ist ein Model Release?
Ein Model Release ist die schriftliche Einwilligung einer abgebildeten Person, die die Veröffentlichung und Nutzung ihrer Fotos erlaubt. Ohne diese Einwilligung drohen rechtliche Probleme.
- Welche Rolle spielt das Recht am eigenen Bild?
Jede abgebildete Person darf grundsätzlich selbst entscheiden, ob ein Foto veröffentlicht werden darf. Ausnahmen gibt es nur in engen Grenzen (z. B. bei Personen der Zeitgeschichte).