LG Hamburg: Verwender urheberrechlich geschützter Werke trifft gesteigerte Überprüfungspflicht seiner Nutzungsberechtigung

LG Hamburg, Urteil vom 15.02.2025, Az. 310 O 221/23

Dass LG Hamburg hat im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 1960 in einer Leitsatzentscheidung bestätigt, dass ein Verwender urheberrrechtlich gerschützter Werke seine Nutzungsberechtigung sorgfältig zu prüfen hat.

In dem Urteil zugrundeliegenden Sachverhalt hat ein Fotograf wegen lizenzwidriger Nutzung seiner Fotos auf Schadensersatz und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten geklagt und Recht bekommen.

Zudem bestünde der Anspruch auf Zahlung eines fiktiven Lizenzhonorars nicht nur als Schadensersatz, sondern auch verschuldensunabhängig nach Bereicherungsrecht